§ 20
In Kraft seit 01. November 1992
Up-to-date
6. Abschnitt
Bestimmungen für den Bürgermeister und die sonstigen Mitglieder
des Stadtsenates der Stadt Villach
§ 20
Dem Bürgermeister, den Vizebürgermeistern und den Stadträten der Stadt Villach gebühren Bezüge.
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