(1) Die Errichtung, der Betrieb und die Erhaltung der in der Verordnung gemäß § 36 Abs. 1 vorgesehenen öffentlichen Behandlungsanlagen sind Aufgabe der Abfallwirtschaftsverbände. Haben die Abfallwirtschaftsverbände in ihrem Entsorgungsbereich lediglich eine öffentliche Behandlungsanlage einer bestimmten Art zu errichten, dann haben die Abfallwirtschaftsverbände diese öffentliche Behandlungsanlage für ihren gesamten Entsorgungsbereich zu betreiben. Sind mehrere öffentliche Behandlungsanlagen einer bestimmten Art von den Abfallwirtschaftsverbänden zu errichten, dann haben die Abfallwirtschaftsverbände diese öffentlichen Behandlungsanlagen für die in der Verordnung gemäß § 36 Abs. 1 vorgesehenen Teilbereiche zu betreiben.
(2) Die Landesregierung darf durch Verordnung Vorschriften über die Zusammenarbeit der beteiligten Abfallwirtschaftsverbände und den gemeinsamen Betrieb einer Behandlungsanlage gemäß Abs. 1 zweiter Satz erlassen.
(3) Die Abfallwirtschaftsverbände dürfen andere als im Abs. 1 genannte Behandlungsanlagen errichten und betreiben, wenn Übereinstimmung mit den im § 36 Abs. 2 genannten Kriterien besteht.
K-AWO · Kärntner Abfallwirtschaftsordnung 2004 - K-AWO
§ 37 § 37Aufgabe der Abfallwirtschaftsverbände
(1) Die Errichtung, der Betrieb und die Erhaltung der in der Verordnung gemäß § 36 Abs. 1 vorgesehenen öffentlichen Behandlungsanlagen sind Aufgabe der Abfallwirtschaftsverbände. Haben die Abfallwirtschaftsverbände in ihrem Entsorgungsbereich lediglich eine öffentliche Behandlungsanlage einer bestim…
§ 36 § 36Überörtliche Planung
…zu bestimmen. (5) Die durch die Festlegung der in Betracht kommenden Grundstücke bestimmten Standorte für öffentliche Behandlungsanlagen sowie für Anlagen gemäß den §§ 37 Abs. 3 und 38 Abs. 2 sind von der durch den Standort betroffenen Gemeinde im Flächenwidmungsplan als überörtliche Planung ersichtlich zu machen. (6…
§ 39 § 39Tarife für öffentliche Behandlungsanlagen
…entspricht. Die Betreiber öffentlicher Behandlungsanlagen sind verpflichtet, zu diesen Tarifen mit jedermann privatrechtliche Verträge über die ordnungsgemäße Entsorgung abzuschließen. (2) Im Falle des § 37 Abs. 1 zweiter Satz in Verbindung mit einer Verordnung gemäß § 37 Abs. 2 ist ein einheitlicher Behandlungspreis sicherzustellen. (3) Der Abfallwirtschaftsverband…
Rückverweise