§ 27 § 27Verwertung auf landwirtschaftlichgenutzten Böden — K-AWO
Das Aufbringen von Klärschlamm, der nicht unter § 26 Abs. 3 fällt, oder von Bioabfall- und Grünabfallkompost auf landwirtschaftlich genutzten Böden ist nur zulässig, wenn
a) der Klärschlamm sowie der Bioabfall- und Grünabfallkompost die in der Klärschlamm- und Kompostverordnung (§ 35) festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten und im Hinblick auf ihren Gehalt an düngewirksamen Stoffen und ihren sonstigen Bestandteilen und Eigenschaften zur Aufbringung auf landwirtschaftlich genutzten Böden geeignet sind (§ 29 Abs. 3),
b) der Klärschlamm biologisch, chemisch, thermisch, durch langfristige Lagerung oder durch ein anderes Verfahren so behandelt wurde, dass ein weiterer biologischer Abbau begünstigt und die mit der Verwendung in unbehandelter Form verbundenen hygienischen Nachteile weitestgehend verringert wurden,
c) der Boden für eine bestimmte Art von Klärschlamm oder Bioabfall- und Grünabfallkompost geeignet ist (§ 29 Abs. 3).
§ 26 K-AWO · K-AWO · Kärntner Abfallwirtschaftsordnung 2004 - K-AWO
§ 26 § 26Art der Entsorgung von Klärschlamm
…1) Derjenige, bei dem Klärschlamm aus Abwasserreinigungs- oder Abwasserbehandlungsanlagen anfällt, ist, soweit nicht eine Verwertung als Altstoff nach Abs. 3 oder § 27 zulässig ist, verpflichtet, diesen zu einer geeigneten Behandlungsanlage zu verbringen. (2) Der Betreiber einer Abwasserreinigungs- oder Abwasserbehandlungsanlage mit einer Ausbaugröße über 500 EGW60 hat über…
§ 67 § 67Strafbestimmungen
…bestrafen, wer a) Betriebsmüll entgegen den Bestimmungen des § 25 entsorgt, b) Klärschlamm oder Bioabfall- und Grünabfallkompost entgegen den Bestimmungen der §§ 27, 29, 30 und 31 aufbringt oder abgibt, c) den Verpflichtungen gemäß § 36 Abs. 3 zuwiderhandelt, d) als Betreiber einer öffentlichen Behandlungsanlage entgegen…
§ 29 § 29Untersuchung von Böden, Klärschlammund Kompost
…und Kompostverordnung (§ 35) festgelegten Zeiträume durch eine staatlich autorisierte Untersuchungsanstalt oder durch einen zur Untersuchung befugten Ziviltechniker auf die Eignung gemäß § 27 lit. a untersuchen lässt. Darüber hinaus ist über die seuchenhygienische Eignung des Bioabfall- und Grünabfallkompostes zur Aufbringung auf Wiesen und Weiden eine Untersuchung einer…
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