§ 1 § 1Geltungsbereich — K-AWO
(1) Dieses Gesetz ordnet die Bewirtschaftung der Abfälle zur Vermeidung, Verminderung und Entsorgung von Abfällen und regelt die Ausschreibung von Abfallgebühren zur Deckung des Aufwandes der Bewirtschaftung der Abfälle.
(2) Die Bewirtschaftung der Abfälle im Sinne dieses Gesetzes umfasst die Art der Bereitstellung und Durchführung der Sammlung und Abfuhr von nicht gefährlichen Abfällen und die Planung der Beseitigungsanlagen für nicht gefährliche Abfälle.
(3) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf
a) die Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung von gefährlichen Abfällen (Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG) sowie von nicht gefährlichen Abfällen, soweit diese durch das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), BGBl. I Nr. 102, geregelt sind;
b) Abwasser im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 1 AWG 2002;
c) gasförmige Ableitungen in die Atmosphäre;
d) Kohlendioxid im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 2a AWG 2002;
e) bergbauliche Abfälle im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 3 AWG 2002;
f) radioaktive Stoffe gemäß dem Strahlenschutzgesetz, BGBl. Nr. 227/1969;
g) Körper von Tieren und sonstige tierische Nebenprodukte im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a und b AWG 2002;
h) Sprengstoffabfälle aus dem zivilen und militärischen Bereich im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 6 AWG 2002;
i) nicht kontaminierte Sedimente und Böden im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 7 und 8 AWG 2002:
j) Stoffe, die für die Verwendung als Einzelfuttermittel bestimmt sind, im Sinne des Art. 2 lit. e der Abfall-Richtlinie 2008/98/EG.
(4) Soweit durch Bestimmungen dieses Gesetzes der Zuständigkeitsbereich des Bundes berührt wird, sind diese so auszulegen, dass sich keine über die Zuständigkeit des Landes hinausgehende rechtliche Wirkung ergibt.
§ 4 K-AWO · K-AWO · Kärntner Abfallwirtschaftsordnung 2004 - K-AWO
§ 4 § 4Abfallwirtschaftskonzept des Landes
…1) Die Landesregierung hat für das Land Kärnten zur Umsetzung und zur Einhaltung der Ziele und Grundsätze der Abfallwirtschaft (§ 1 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG…
§ 36 § 36Überörtliche Planung
…1) Die Landesregierung hat zur geordneten Entsorgung der im Land anfallenden Abfälle mit Verordnung die Entsorgungsbereiche, die Art und die Anzahl der öffentlichen Behandlungsanlagen und die…
§ 24 § 24Abfuhrordnung
…1) Der Gemeinderat hat durch Verordnung unter Bedachtnahme auf die Ziele und Grundsätze der Abfallwirtschaft (§ 1 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002), BGBl…
§ 20 § 20
…1) Die Gemeinde hat für die Sammlung und die Abfuhr von Haus- und Sperrmüll im gesamten Gemeindegebiet nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu…
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