§ 22 § 22Aufbringung der Fondsmittel
In Kraft seit 11. November 2015
Up-to-date
Die Mittel des Fonds werden aufgebracht durch:
1. Zuwendungen aus Mitteln des Landes,
2. Erträgnisse veranlagter Fondsmittel,
3. die Aufnahme von Anleihen, Darlehen und sonstigen Krediten durch den Fonds,
4. durch sonstige Zuwendungen und Erträgnisse.
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