§ 11 § 11Bericht an das Kuratorium
In Kraft seit 11. November 2015
Up-to-date
Der Vorstand hat dem Kuratorium regelmäßig, mindestens aber vierteljährlich über den Gang der Geschäfte des Fonds und die Lage des Fonds, in wichtigen Angelegenheiten jedoch sofort, Bericht zu erstatten.
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