§ 11 § 11Bericht an das Kuratorium
In Kraft seit 11. November 2015
Up-to-date
§ 11 § 11Bericht an das Kuratorium — K-AFG
Der Vorstand hat dem Kuratorium regelmäßig, mindestens aber vierteljährlich über den Gang der Geschäfte des Fonds und die Lage des Fonds, in wichtigen Angelegenheiten jedoch sofort, Bericht zu erstatten.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden