§ 1 § 1Agrarbehörde
In Kraft seit 21. Dezember 2019
Up-to-date
Agrarbehörde ist das Amt der Landesregierung. Sie besorgt ihre gesetzlich bestimmten Aufgaben unter der Bezeichnung „Amt der Kärntner Landesregierung – Agrarbehörde Kärnten“.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden