Bewilligungen für die Durchführung von Maßnahmen nach diesem Gesetz können entsprechend seiner Zielsetzung (§ 1) auch unter Auflagen oder Bedingungen oder befristet erteilt werden, wenn dadurch eine den Grundsätzen des § 3 entsprechende Ausübung der Berechtigung erreicht werden kann.
JG · Jagdgesetz 1993
§ 151 Bewilligungen
…Bewilligungen § 151 Bewilligungen für die Durchführung von Maßnahmen nach diesem Gesetz können entsprechend seiner Zielsetzung (§ 1) auch unter Auflagen oder Bedingungen oder befristet erteilt werden…
§ 109 Begriff, Anzeigepflicht
…genommen, wenn die Errichtung des Wildtierzuchtgatters nicht innerhalb von drei Monaten ab vollständiger Einbringung der Anzeige untersagt worden ist. Für den Kenntnisnahmebescheid gilt § 151 sinngemäß. (3) Die Anzeige ist zur Kenntnis zu nehmen, wenn 1. die Flächen, auf denen die Wildtiere gehalten werden, überwiegend landwirtschaftlich genutzt werden und räumlich…
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