Bewilligungen
§ 151
Bewilligungen für die Durchführung von Maßnahmen nach diesem Gesetz können entsprechend seiner Zielsetzung (§ 1) auch unter Auflagen oder Bedingungen oder befristet erteilt werden, wenn dadurch eine den Grundsätzen des § 3 entsprechende Ausübung der Berechtigung erreicht werden kann.
Rückverweise
JG · Jagdgesetz 1993
§ 151
…Bewilligungen § 151 Bewilligungen für die Durchführung von Maßnahmen nach diesem Gesetz können entsprechend seiner Zielsetzung (§ 1) auch unter Auflagen oder Bedingungen oder befristet erteilt werden, wenn…
§ 109 Begriff, Anzeigepflicht
…genommen, wenn die Errichtung des Wildtierzuchtgatters nicht innerhalb von drei Monaten ab vollständiger Einbringung der Anzeige untersagt worden ist. Für den Kenntnisnahmebescheid gilt § 151 sinngemäß. (3) Die Anzeige ist zur Kenntnis zu nehmen, wenn 1. die Flächen, auf denen die Wildtiere gehalten werden, überwiegend landwirtschaftlich genutzt werden und räumlich…