Für jedes Jagdgebiet muss ein geeigneter Jagdhund zur Verfügung stehen.
*) Fassung LGBl.Nr. 54/2008
JG. · Jagdgesetz
§ 47
…§ 47*) Jagdhunde Für jedes Jagdgebiet muss ein geeigneter Jagdhund zur Verfügung stehen. *) Fassung LGBl.Nr. 54/2008…
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