(1) Zur Vermeidung von Wildschäden können mit Zustimmung des Grundeigentümers (§ 29 Abs. 1) und mit Bewilligung der Behörde Wildwintergatter errichtet und betrieben werden.
(2) Die Bewilligung gemäß Abs. 1 ist auf Antrag der Hegegemeinschaft (§ 54) zu erteilen, wenn der Standort, die Größe, die Ausstattung und die vorgesehene Betriebsweise des Wildwintergatters den Erfordernissen des Wildes entspricht und keine untragbaren Wildschäden erwarten lässt. Der Jagdverfügungsberechtigte ist vorher anzuhören.
(3) Beginn und Ende der jährlichen Wintergatterung sind der Behörde vorher anzuzeigen.
(4) Die Behörde hat die Bewilligung zu entziehen, wenn die Interessen gemäß Abs. 2 auch nicht durch die Vorschreibung zusätzlicher Auflagen, Bedingungen und Befristungen hinsichtlich der Ausstattung und Betriebsweise des Wildwintergatters ausreichend geschützt werden. Die Bewilligung erlischt, wenn die Wintergatterung zweimal hintereinander unterbleibt.
*) Fassung LGBl.Nr. 67/2019
Rückverweise
JG. · Jagdgesetz
§ 45
(1) Zur Vermeidung von Wildschäden können mit Zustimmung des Grundeigentümers (§ 29 Abs. 1) und mit Bewilligung der Behörde Wildwintergatter errichtet und betrieben werden. (2) Die Bewilligung gemäß Abs. 1 ist auf Antrag der Hegegemeinschaft (§ 54) zu erteilen, wenn der Standort, die Größe, die Aus…
§ 43
…insgesamt jenem möglichst nahe kommt, welches ein unversehrter natürlicher Lebensraum dem Wild bietet. d) Die Fütterung hat an Futterplätzen (§ 44) oder in Wintergattern (§ 45) zu erfolgen. (4) Die Landesregierung hat durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Art und das Ausmaß der Fütterung zu erlassen. Die Behörde hat erforderlichenfalls…
JG · Jagdgesetz 1993
§ 46b Verfahren zur Feststellung von Verweigerungsgründen
…1) Bei der erstmaligen Bewerbung um die Ausstellung einer Jahresjagdkarte, bei der Erneuerung einer ungültig gewordenen Jahresjagdkarte (§ 45 Abs 3) nach drei oder mehr Jahren ab Ablauf des Jahres, für das der Jahresbeitrag letztmalig bezahlt worden ist, sowie bei der Neuausstellung einer Jahresjagdkarte…
§ 122a Eigener und übertragener Wirkungsbereich
… 41 ff), dazu zählen insbesondere die Ausstellung und Einziehung von Jagdkarten und die Aufgaben im Zusammenhang mit der Verlängerung der Jahresjagdkarte (§ 45); 2. die Bestellung der Prüfungskommission durch den Landesjägermeister gemäß § 49 Abs 1; 3. die Durchführung der Abschussplanbesprechung (§ 60 Abs …