*) aufgehoben durch LGBl.Nr. 54/2008
JG · Jagdgesetz 1993
§ 21 Aufgaben und Geschäftsführung der Jagdkommission
…Aufgaben und Geschäftsführung der Jagdkommission § 21 (1) Die Jagdkommission hat alle zur Verwaltung und Nutzung der Gemeinschaftsjagd erforderlichen Geschäfte zu besorgen, soweit sie nicht dem Vorsitzenden übertragen sind. Hiebei sind die…
§ 164 § 164
…§ 164 (1) Die §§ 4, 4a, 21 Abs 5, 26 Abs 6, 58a Abs 2 und 4, 58b, 58c, 59 Abs 4, 60 Abs 3 und 3a…
§ 20 Jagdkommission
…einen Vorsitzenden-Stellvertreter für die Dauer von drei Jahren. Für die Wahl gelten sinngemäß die für die Beschlußfassung der Jagdkommission geltenden Bestimmungen des § 21 Abs. 3 erster und zweiter Satz. Wird die erforderliche Stimmenmehrheit nicht erreicht, so hat zwischen jenen beiden zur Wahl Vorgeschlagenen, welche die meisten Stimmen…
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