(1) Grundlage jeder Jagdausübung ist das Jagdrecht. Es ist mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden und umfasst das Recht, das Wild zu hegen, zu jagen und sich anzueignen.
(2) Der Grundeigentümer kann über sein Jagdrecht nur insoweit verfügen, als seine Grundstücke ein Eigenjagdgebiet bilden (Eigenjagdberechtigter). Die Verfügung über das Jagdrecht an allen anderen Grundflächen steht Jagdgenossenschaften zu.
(3) Die Jagdverfügungsberechtigten (Abs. 2) müssen ihre Jagdgebiete entweder selbst jagdlich nutzen oder die Nutzung an Pächter übertragen (Jagdnutzungsberechtigte).
Rückverweise
JG. · Jagdgesetz
§ 2
…das Jagdrecht. Es ist mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden und umfasst das Recht, das Wild zu hegen, zu jagen und sich anzueignen. (2) Der Grundeigentümer kann über sein Jagdrecht nur insoweit verfügen, als seine Grundstücke ein Eigenjagdgebiet bilden (Eigenjagdberechtigter). Die Verfügung über das Jagdrecht an allen anderen…
JG · Jagdgesetz 1993
§ 43 Jagdliche Eignung
…Jahresjagdkarte hat der Bewerber den Nachweis der jagdlichen Eignung durch das Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Jagdprüfung (§§ 49 ff.) zu erbringen. (2) Die Jagdprüfung wird durch folgende Prüfungen oder Ausbildungen ersetzt: 1. durch die mit Erfolg abgelegte Staatsprüfung für den höheren Forstdienst (§ 106 des Forstgesetzes 1975…
§ 105b Ausnahmen vom Betretungsverbot
…§§ 106, 107 oder 108 enthaltenen Verboten sind ausgenommen: a) Maßnahmen im Zuge eines Einsatzes des Bundesheeres in den Fällen des § 2 Abs 1 des Wehrgesetzes 2001 einschließlich der unmittelbaren Vorbereitung eines solchen Einsatzes; b) Maßnahmen zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr für das Leben oder…
§ 58c Weideschutzgebiete
…welchen Herdenschutzmaßnahmen zum Schutz vor den Wildarten Braunbär, Wolf und Luchs nicht zumutbar, nicht geeignet oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand (arbeitstechnisch- oder kostenmäßig) verbunden sind. (2) Bei der Ausweisung der Weideschutzgebiete in der Weideschutzgebietsverordnung gemäß Abs 1 ist ein Ausgleich zwischen den Interessen des Artenschutzes und jenen am Erhalt der…