Wird ein Bediensteter aus einem Dienstverhältnis zur Stadt Innsbruck, auf das dieses Gesetz nicht anzuwenden war, in ein Dienstverhältnis übernommen, auf das dieses Gesetz anzuwenden ist, so ist er vom Zeitpunkt der Übernahme an so zu behandeln, als ob er schon während der Dauer des früheren Dienstverhältnisses Vertragsbediensteter nach diesem Gesetz gewesen wäre.
Rückverweise
I-VBG · Innsbrucker Vertragsbedienstetengesetz - I-VBG
§ 52 § 52
…und § 7 Abs. 1 des Tiroler Mutterschutzgesetzes 2005 oder nach § 3 Abs. 1 bis 3 und § 5 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes 1979 nicht beschäftigt werden dürfen, keine Bezüge, wenn die laufenden Barleistungen des Sozialversicherungsträgers für diese Zeit die Höhe der…
§ 126 § 126
…74 Abs. 2 lit. a, c oder f gekündigt wurde, c) das Dienstverhältnis vom Vertragsbediensteten gekündigt wurde, soweit in den Abs. 3, 5 und 6 nichts anderes bestimmt ist, d) der Vertragsbedienstete aus seinem Verschulden entlassen wurde, e) das Dienstverhältnis nach § 76 Abs. 3 oder…