(1) Mit dem Vertragsbediensteten kann aus folgenden Gründen eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit vereinbart werden:
a) Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aus beliebigem Anlass (§ 30),
b) Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes (§ 31),
c) Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aufgrund des Alters (§ 31a),
d) Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Pflege (§ 31b),
e) Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Weiterbildung (§ 31c).
f) Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Wiedereingliederung (§ 31d).
(2) Durch eine Herabsetzung nach Abs. 1 wird die Möglichkeit, im Dienstvertrag eine Teilzeitbeschäftigung zu vereinbaren, nicht beschränkt.
Rückverweise
I-VBG · Innsbrucker Vertragsbedienstetengesetz - I-VBG
§ 29a § 29a
(1) Mit dem Vertragsbediensteten kann aus folgenden Gründen eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit vereinbart werden: a) Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aus beliebigem Anlass (§ 30), b) Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit zur Betreuung eines Kindes (§ 31), c) …