§ 129a Übergangsbestimmung für Schulassistenzkräfte
In Kraft seit 01. September 2025
Up-to-date
§ 129a Übergangsbestimmung für Schulassistenzkräfte — I-VBG
Schulassistenzkräfte, die am 31. August 2025 in das Entlohnungsschema Ak eingereiht sind, sind mit 1. September 2025 in das Entlohnungsschema Ak, Entlohnungsgruppe Ak2 einzureihen.
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