§ 129a § 129a
In Kraft seit 01. September 2025
Up-to-date
I-VBG
Gliederung
12. Abschnitt Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 129a § 129a
Rückverweise
Schulassistenzkräfte, die am 31. August 2025 in das Entlohnungsschema Ak eingereiht sind, sind mit 1. September 2025 in das Entlohnungsschema Ak, Entlohnungsgruppe Ak2 einzureihen.
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