I-VBG
Gliederung
9. Abschnitt Sonderbestimmungen für Lehrpersonen an der Musikschule
4. Unterabschnitt Dienstzeit der Lehrperson
§ 110 § 110
Auf die Vereinbarung eines Sabbatical ist anstelle des § 72a dieses Gesetzes § 62 MDG anzuwenden.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden