§ 109 Herabsetzung der Jahresnorm — I-VBG
Auf die Herabsetzung der Jahresnorm sind die Bestimmungen dieses Gesetzes mit der Maßgabe anzuwenden, dass anstelle der Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit eine Herabsetzung der Jahresnorm zu vereinbaren ist und die verbleibende Unterrichtstätigkeit auch halbe Unterrichtsstunden umfassen kann.
§ 90c I-VBG · I-VBG · Innsbrucker Vertragsbedienstetengesetz
§ 90c Urlaub, Heranziehung zur Dienstleistung und Monatsentgelt
…in den Abs. 2 und 3 festgelegten Abweichungen betreffend das Monatsentgelt. An die Stelle des Kinderbetreuungsjahres tritt das Schuljahr im Sinn des § 109 Abs. 1 des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991. (2) Der Freizeitpädagoge ist in das Entlohnungsschema Fp einzureihen. (3) Das Monatsentgelt des vollbeschäftigten Freizeitpädagogen im Entlohnungsschema…
§ 90b Urlaub, Heranziehung zur Dienstleistung und Monatsentgelt
…2) sowie das Monatsentgelt (§ 90a Abs. 2 und 3). An die Stelle des Kinderbetreuungsjahres tritt das Schuljahr im Sinn des § 109 Abs. 1 des Tiroler Schulorganisationsgesetzes 1991.…
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