Auf die Herabsetzung der Jahresnorm sind die Bestimmungen dieses Gesetzes mit der Maßgabe anzuwenden, dass anstelle der Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit eine Herabsetzung der Jahresnorm zu vereinbaren ist und die verbleibende Unterrichtstätigkeit auch halbe Unterrichtsstunden umfassen kann.
§ 92 I-VBG · I-VBG · Innsbrucker Vertragsbedienstetengesetz
§ 92 § 92
…Musikschule verwendet wird, gilt dieses Gesetz mit den in den §§ 93, 94 Abs. 1 lit. a und b, 95, 96, 97, 99, 104, 109, 110, 111, 112, 113, 114 und 116 festgelegten Abweichungen. Die in den §§ 100 bis 103, 105, 106 und 107 festgelegten Abweichungen gelten für…
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