Auf Lehrpersonen mit Behinderung ist § 55 MDG anzuwenden.
I-VBG · Innsbrucker Vertragsbedienstetengesetz
§ 106 § 106
…§ 106 Lehrpersonen mit Behinderung Auf Lehrpersonen mit Behinderung ist § 55 MDG anzuwenden.…
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