Die Unterrichtsverpflichtung einer Lehrperson, die in den Fächern Singschule, Chor, Musikalische Früherziehung oder Allgemeine Musiklehre unterrichtet, vermindert sich je unterrichteter Gruppe um 18,5 Jahresstunden, in 53 Kalenderwochen umfassenden Schuljahren um 19 Jahresstunden.
§ 92 I-VBG · I-VBG · Innsbrucker Vertragsbedienstetengesetz
§ 92 § 92
…und b, 95, 96, 97, 99, 104, 109, 110, 111, 112, 113, 114 und 116 festgelegten Abweichungen. Die in den §§ 100 bis 103, 105, 106 und 107 festgelegten Abweichungen gelten für den Leiter im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Dienstpflichten. Die im § 108 festgelegten Abweichungen gelten für den…
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