§ 104 § 104
In Kraft seit 01. September 2023
Up-to-date
Wird eine Lehrperson zum Leiter bestellt, so ist diese von der Unterrichtsverpflichtung befreit. Sie hat alle Stunden der Jahresnorm für die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben zu verwenden.
§ 92 I-VBG · I-VBG · Innsbrucker Vertragsbedienstetengesetz
§ 92 § 92
…der Musikschule verwendet wird, gilt dieses Gesetz mit den in den §§ 93, 94 Abs. 1 lit. a und b, 95, 96, 97, 99, 104, 109, 110, 111, 112, 113, 114 und 116 festgelegten Abweichungen. Die in den §§ 100 bis 103, 105, 106 und 107 festgelegten Abweichungen gelten…
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