§ 104 Unterrichtsverpflichtung des Leiters
In Kraft seit 01. September 2023
Up-to-date
§ 104 Unterrichtsverpflichtung des Leiters — I-VBG
Wird eine Lehrperson zum Leiter bestellt, so ist diese von der Unterrichtsverpflichtung befreit. Sie hat alle Stunden der Jahresnorm für die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben zu verwenden.
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