HSchG
Gliederung
2. Abschnitt Interne Meldungen und Folgemaßnahmen § 4 Interne Meldekanäle, interne Meldestellen
§ 6 § 6 Anforderungen an interne Meldekanäle
(1) Interne Meldekanäle sind so sicher einzurichten, zu gestalten und zu betreiben, dass die Vertraulichkeit (§ 7) der Identität der hinweisgebenden Person und anderer Personen, die in der Meldung erwähnt werden, gewahrt bleibt und allen Personen, die nicht mit den Aufgaben der internen Meldestelle betraut sind, der Zugriff darauf verwehrt ist.
(2) Interne Meldekanäle müssen Meldungen schriftlich oder mündlich oder in beiden Formen ermöglichen. Falls eine mündliche Meldung ermöglicht wird, muss sie telefonisch oder mittels anderer Art der Sprachübermittlung abgegeben werden können. Auf Ersuchen der hinweisgebenden Person muss eine Meldung jedenfalls auch innerhalb von zwei Wochen durch persönliche Vorsprache erfolgen können.
§ 6 HSchG · HSchG · HinweisgeberInnenschutzgesetz
§ 6 Schutzwürdigkeit von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern
(1) Der Schutz für die Hinweisgebung nach diesem Bundesgesetz umfasst Hinweise an interne und externe Stellen. Hinweise an Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Europäischen Union gelten hinsichtlich dieses Schutzes als Hinweise an externe Stellen. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber sind z…
§ 13 Verfahren für interne Hinweise und Folgemaßnahmen
…Auf Ersuchen einer Hinweisgeberin oder eines Hinweisgebers, dem spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen zu entsprechen ist, hat eine Zusammenkunft zur Besprechung des Hinweises stattzufinden. (6) Jeder Hinweis ist auf seine Stichhaltigkeit zu überprüfen. Die interne Stelle hat einem Hinweis nicht nachzugehen, 1. der nicht in den Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes fällt…
§ 14 Verhältnis von Hinweisgebung und Veröffentlichung
…§ 5 Z 15 veröffentlichen, haben Anspruch auf Schutz nach den Bestimmungen des 4. Hauptstücks unter der Voraussetzung ihrer Schutzwürdigkeit (§ 6), und 1. unter der Voraussetzung, dass sie den Hinweis zuvor einer internen oder externen Stelle gegeben haben, ohne dass innerhalb der in den § …
§ 16 Eignung der Meldekanäle externer Stellen
…geschult sein. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit einem Hinweis verbundene klassifizierte Informationen entgegennehmen, auswerten oder weiterleiten, müssen im Umgang mit klassifizierten Informationen gemäß § 6 der Informationssicherheitsverordnung, BGBl. II Nr. 548/2003 in der Fassung des BGBl. II Nr. 268/2022, unterwiesen sein und, wenn die…
§ 10 LLVG · LLVG · Land- und forstwirtschaftliches Landesvertragslehrpersonengesetz
§ 10 Geheimhaltung, Meldepflichten, Nebenbeschäftigung
…des Gesetzes über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung – BAK G, BGBl. I Nr. 72/2009, oder eine Hinweisgebung gemäß § 6 des HinweisgeberInnenschutzgesetzes – HSchG , BGBl. I Nr. 6/2023, an eine landesgesetzlich vorgesehene zuständige Stelle oder gemäß § 14 Abs. 2 HSchG stellt keine Verletzung…
§ 37a LLDG 1985 · LLDG 1985 · Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz
§ 37a Schutz vor Benachteiligung
…über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung – BAK G, BGBl. I Nr. 72/2009, genannten strafbaren Handlung oder einen Hinweis gemäß dem HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG , BGBl. I Nr. 6/2023, gibt, darf durch die Vertreterin oder den Vertreter des Dienstgebers als Reaktion auf eine solche Meldung nicht benachteiligt werden. Dasselbe gilt, wenn die Lehrperson…
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