LandesrechtLandesesetzeHinweisgeberInnenschutzgesetz3. Hauptstück Externe Hinweisgebung und Veröffentlichung von Hinweisen3. Abschnitt Überprüfung der Verfahren zu Hinweisen an externe Stellen und statistische Erfassung Überprüfung und Anpassung der Verfahren an Erfahrungen§ 18

§ 18

In Kraft seit 25. Februar 2023
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