§ 99 Inkrafttreten
In Kraft seit 04. Juli 2009
Up-to-date
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 4. Juli 2009, in Kraft.
(2) Dieses Gesetz ist erstmals bei den nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes durchzuführenden Gemeinderatswahlen anzuwenden.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden