LandesrechtSteiermarkLandesesetzeGemeindewahlordnung 2009§ 68

§ 68Ausübung des Wahlrechts von in ihrer Mobilität eingeschränkten oder in ihrer Freiheit beschränkten Wahlkartenwählerinnen/Wahlkartenwähler

In Kraft seit 30. Januar 2024
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