(1) Das Wahllokal muss für die Durchführung der Wahlhandlung geeignet und mit den erforderlichen Einrichtungsgegenständen ausgestattet sein. Hierzu gehören jedenfalls ein Tisch für die Wahlbehörde, in seiner unmittelbaren Nähe ein weiterer Tisch für die Wahlzeuginnen/Wahlzeugen, eine Wahlurne, weiters die erforderlichen Wahlzellen mit Einrichtung (§ 52), sowie ein verschließbares Behältnis für die nach § 55 Abs. 2 vierter Satz, zweite Alternative, abgegebenen Wahlkarten. Die erforderlichen Einrichtungsstücke sind von der Gemeinde beizustellen. In jedem Wahllokal und in jeder Wahlzelle ist eine Veröffentlichung der Wahlvorschläge nach § 49 Abs. 6 anzuschlagen.
(2) Weiters ist dafür zu sorgen, dass im Gebäude des Wahllokales ein entsprechender Warteraum für die wählenden Personen zur Verfügung steht, in dem ebenfalls eine Kundmachung der Wahlvorschläge nach § 49 Abs. 6 anzuschlagen ist.
(3) Unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen des § 6 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes, BGBl. I Nr. 82/2005, sollen nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten alle Wahllokale für Menschen mit Behinderungen barrierefrei erreichbar sein. Jedenfalls ist vorzusehen, dass in jedem Gebäude, in dem ein Wahllokal eingerichtet ist oder mehrere Wahllokale eingerichtet sind, zumindest ein Wahllokal für Menschen mit Behinderungen barrierefrei erreichbar ist. Für blinde und schwer sehbehinderte wählende Personen sind in diesem Gebäude geeignete Leitsysteme oder gleichwertige Lösungen vorzusehen. Der Zugang zu Wahllokalen, die nicht barrierefrei gestaltet werden können, ist wählenden Personen mit Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung in möglichst weitgehendem Umfang durch organisatorische Maßnahmen zu erleichtern. Bis spätestens 1. Jänner 2028 ist sicherzustellen, dass alle Wahllokale für Menschen mit Behinderungen barrierefrei erreichbar sein werden.
(4) In jedem barrierefrei erreichbaren Wahllokal (Abs. 3) hat zumindest eine Wahlzelle barrierefrei benutzbar zu sein.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 71/2019, LGBl. Nr. 16/2024
Rückverweise
Keine Verweise gefunden