GWO
Gliederung
3. Hauptstück Schlussbestimmungen
§ 100 § 100
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die Gemeindewahlordnung 2004, LGBl. Nr. 48/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 95/2005, außer Kraft.
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