§ 91a Inanspruchnahme von Öffnungsklauseln nach der Datenschutz-Grundverordnung
In Kraft seit 21. November 2018
Up-to-date
Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten nach diesem Gesetz bestehen kein Widerspruchsrecht gemäß Art 21 Datenschutz-Grundverordnung und kein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art 18 Datenschutz-Grundverordnung. Darüber sind die Betroffenen in geeigneter Weise zu informieren.
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