§ 5 Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretungen
In Kraft seit 01. November 2003
Up-to-date
(1) Die Gemeindevertretung besteht in Gemeinden
bis zu 800 Einwohnern aus .................. 9
von 801 bis zu 1.500 Einwohnern aus ...... 13
von 1.501 bis zu 2.500 Einwohnern aus ...... 17
von 2.501 bis zu 3.500 Einwohnern aus ...... 19
von 3.501 bis zu 5.000 Einwohnern aus ...... 21
von mehr als 5.000 Einwohnern aus .......... 25
Mitgliedern.
(2) Der Berechnung der Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretungen ist die Einwohnerzahl am Ende (24:00 Uhr) des Stichtages der Wahlen der Gemeindevertretungen zugrunde zu legen.
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