Anhänge
Rückverweise
GWO 1998 · Salzburger Gemeindewahlordnung 1998
§ 23 Wählerverzeichnisse
…1) Die Wahlberechtigten (§ 19 Abs 1) sind in Wählerverzeichnisse einzutragen. Die Wählerverzeichnisse sind hinsichtlich der Wahlberechtigten mit österreichischer Staatsbürgerschaft auf Grund der im…