Anl. 1 — GWO 1998
Anhänge
§ 23 GWO 1998 · GWO 1998 · Salzburger Gemeindewahlordnung 1998
§ 23 Wählerverzeichnisse
…1) Die Wahlberechtigten (§ 19 Abs 1) sind in Wählerverzeichnisse einzutragen. Die Wählerverzeichnisse sind hinsichtlich der Wahlberechtigten mit österreichischer Staatsbürgerschaft auf Grund der im…
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