Anl. 8
In Kraft seit 20. April 2016
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Anhänge
Anlage 8PDFRückverweise
GWO 1996 · Wiener Gemeindewahlordnung 1996
§ 101
…der Nationalratswahl anzuführen. Beteiligt sich eine im Nationalrat vertretene Partei nicht an der Wahlwerbung, so sind im entsprechenden Stimmzettel die Rechtecke, die nach der Anlage 8 oder 9 die Kurzbezeichnung und die Parteibezeichnung zu enthalten hätten, leer zu lassen. (8) Eine rechtswirksame Teilnahme an der Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahl ist für Wahlkartenwähler…