Anl. 1
In Kraft seit 29. Januar 2020
Up-to-date
Anhänge
Anlage 1PDFRückverweise
GWO 1996 · Wiener Gemeindewahlordnung 1996
§ 20 Erfassung der Wahlberechtigten
…Die Wahlberechtigten sind vom Magistrat in das Wählerverzeichnis einzutragen. Das Wählerverzeichnis ist entweder in Papierform unter Verwendung des Musters in Anlage 1 zu erstellen bzw. hat in elektronischer Form dem Aufbau der Ausdrucke dieses Musters zu entsprechen. Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt auf Grund der Eintragungen…