§ 38 § 38*)Verbot der Kennzeichnung von Wahlkuverts
In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date
Die Anbringung von Zeichen auf den Wahlkuverts ist, den behördlichen Hinweis „Kuvert nicht zukleben!“ ausgenommen, verboten.
*) Fassung LGBl.Nr. 35/2024
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