LandesrechtVorarlbergLandesesetzeGemeindewahlgesetz1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen Wahlen in die Gemeindevertretung§ 24

§ 24 § 24*) Abschluss der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters

In Kraft seit 01. Januar 2025
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