§ 1 Geltungsbereich
In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date
Dieses Gesetz findet Anwendung auf alle Gemeindeverbände, die freiwillig durch Vereinbarungen oder zwangsweise aufgrund von Landesgesetzen gebildet werden. Die organisationsrechtlichen Bestimmungen des 3. Abschnittes dieses Gesetzes gelten auch für jene Gemeindeverbände, für deren gesetzliche Regelung der Bund zuständig ist.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 126/2012
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