§ 9 § 9
In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date
§ 49 GVBG · GVBG · NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976
§ 49 § 49
…1964 durch Abschluß eines schriftlich auszufertigenden Vertrages ( § 3 ) zu erneuern (Erneuerungsvertrag). Im Erneuerungsvertrag ist der Vertragsbedienstete in jene in den §§ 9 bis 12 vorgesehene Entlohnungsgruppe seiner Besoldungsgruppe und in jene Entlohnungsstufe einzureihen, die der Höhe nach dem Monatsentgelt entspricht, auf das er am 31. Dezember…
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