§ 9 § 9
In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date
Rückverweise
GVBG · NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976
§ 49 § 49
…1964 durch Abschluß eines schriftlich auszufertigenden Vertrages (§ 3) zu erneuern (Erneuerungsvertrag). Im Erneuerungsvertrag ist der Vertragsbedienstete in jene in den §§ 9 bis 12 vorgesehene Entlohnungsgruppe seiner Besoldungsgruppe und in jene Entlohnungsstufe einzureihen, die der Höhe nach dem Monatsentgelt entspricht, auf das er am 31. Dezember…
§ 2c § 2c
…1) Hinsichtlich der Führung des Personalakts gilt § 9 NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetz 2025 (NÖ GBedG 2025). (2) Die Vertragsbediensteten sind 1. über Aus- und Weiterbildungen, die vom Dienstgeber bereitzustellen sind, 2. über…