Die Bundesanstalt hat im Sinne der Zielbestimmung des § 2 und im öffentlichen Interesse insbesondere die folgenden Aufgaben zu erfüllen:
1. die Bewahrung und Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus im KZ Mauthausen, im KZ Gusen sowie in allen Außenlagern und Orten, an denen Verbrechen im Zusammenhang mit dem KZ Mauthausen und dem ehemaligen Konzentrationslager Dachau auf österreichischem Staatsgebiet verübt wurden, insbesondere die Unterstützung und Förderung von Gedenkveranstaltungen;
2. die Betreuung von Überlebenden, deren Angehörigen und der Besucher der Gedenkstätten;
3. die wissenschaftliche Erforschung und Dokumentation der Geschichte der KZ Mauthausen und Gusen und aller Außenlager sowie die Förderung dieser wissenschaftlichen Erforschung und Dokumentation;
4. die Sammlung, Bewahrung und öffentliche Zugänglichmachung der Zeugnisse dieser Geschichte;
5. die Vermittlung dieser Geschichte an eine möglichst große Öffentlichkeit und die Erarbeitung von Vermittlungsmodellen;
6. die Präventionsarbeit gegen nationalsozialistische Wiederbetätigung, jegliche Form von Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Homophobie, Fremdenfeindlichkeit und Demokratiefeindlichkeit;
7. die Konzeption und Durchführung von wissenschaftlichen und pädagogischen Fachtagungen und kulturellen Veranstaltungen;
8. die Förderung der Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Gedenkstätten, Museen, Forschungs- und Kultureinrichtungen, dem Comité International de Mauthausen, dem Mauthausen Komitee Österreich und sonstigen relevanten Institutionen sowie die Förderung der genannten Stellen;
9. die Verwaltung der überlassenen Immobilien;
10. die Neugestaltung der KZ-Gedenkstätte Gusen.
Rückverweise
GStG · Gedenkstättengesetz
§ 37 Inkrafttreten
…Aufnahme der Tätigkeit der Bundesanstalt erforderlichen organisatorischen und personellen Maßnahmen können bereits mit Ablauf des Tages der Kundmachung dieses Bundesgesetzes getroffen werden (§ 33). (3) § 29 in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 32/2018, tritt mit 25. Mai 2018…
§ 1 Rechtsform, Name, Sitz
…die Republik Österreich, die es im Sinne dieses Bundesgesetzes und dabei insbesondere für die Erhaltung und den Betrieb der KZ-Gedenkstätte Mauthausen zu verwenden hat. (3) Die Bundesanstalt hat ihren Sitz in Mauthausen mit einer Außenstelle in Wien. Durch Verordnung des Bundesministers für Inneres können weitere Außenstellen eingerichtet werden. (4) Die…
§ 4 Finanzierung der Bundesanstalt
…1) Zur Deckung der Kosten der Bundesanstalt und ihrer Aufgaben gemäß § 3, einschließlich der notwendigen Personal- und Sachkosten sowie aller Aufwendungen, die zur Verwirklichung der Ziele und Aufgaben nach § 2 und § 3 nötig…
§ 29 Datenschutzrechtliche Bestimmungen
…Tage vor der Gesamtrechtsnachfolge verarbeiteten Daten. (2) Die Bundesanstalt ist ermächtigt, personenbezogene Daten zu verarbeiten soweit dies zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben (§ 3) erforderlich ist. Davon erfasst ist insbesondere auch das Recht, geeignete Personen und Einrichtungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten aus historischen Quellen zu beauftragen. (3) Die Bundesanstalt…