§ 7 Überprüfung von Bringungsanlagen — GSG
(1) Seilwege mit Personenbeförderung (§ 3 Abs 5) dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn hiefür eine Bewilligung der Agrarbehörde vorliegt. Diese Bewilligung ist zu erteilen, wenn die Anlagen den nach § 3 Abs 2 geltenden Voraussetzungen entspricht. Zur Prüfung dieser Voraussetzungen kann vor der Entscheidung über die Erteilung der Betriebsbewilligung auch die Durchführung eines Probebetriebes verlangt werden.
(2) Die Fertigstellung anderer Bringungsanlagen ist der Agrarbehörde vor ihrem Betrieb und ihrer Benützung schriftlich anzuzeigen. Die Agrarbehörde hat die fertiggestellte Anlange zu überprüfen. Ergibt die Überprüfung, daß die Bringungsanlage den nach § 3 Abs 2 geltenden Voraussetzungen nicht entspricht, hat die Agrarbehörde - erforderlichenfalls unter Anwendung unmittelbaren Zwanges - den Betrieb oder die Benützung bis zur Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes der Anlage zu untersagen.
§ 7 GSG · GSG · Gewebesicherheitsgesetz
§ 7 Verordnungsermächtigung hinsichtlich der Gewinnung
…Spender vorgeschriebenen Laboruntersuchungen und welche Untersuchungsergebnisse zeitlich begrenzt oder dauernd die gesundheitliche Eignung als Spender ausschließen, 6. der Verfahren zur Gewinnung von Zellen und Geweben, 7. der Verpackung, Kennzeichnung und Weitergabe von Zellen und Geweben an Gewebebanken oder an Anwender zur Direktverwendung einschließlich der dabei zu gebenden Information und zu übermittelnden…
§ 37a
…vor § 5, § 5 Abs. 2 und 6, die Überschriften vor § 6 und 11, § 11 Abs. 7 und 8, § 12 Abs. 1 und 7 bis 9, § 15 Abs. 4, § 15a samt Überschrift, § …
§ 11 Beziehungen von Gewebebanken zu Entnahmeeinrichtungen, Drittstaatslieferanten und zu sonstigen Dritten
…jeder Seite klar festlegen. Dabei sind insbesondere ein Verfahren zur Risikobewertung durch die verantwortliche Person hinsichtlich Spendern, die den Auswahlkriterien einer Verordnung nach § 7 nicht entsprechen, und die Verantwortlichkeiten für die Weitergabe der Zellen oder Gewebe an die Gewebebank zu regeln. (2) Die Gewebebank ist verpflichtet, über alle Tätigkeiten…
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