Felddienstbarkeiten können unabhängig vom Rechtstitel ihrer Entstehung von der Agrarbehörde geregelt oder entschädigungslos aufgehoben werden, soweit sie durch die Begründung eines Bringungsrechts teilweise oder ganz entbehrlich werden.
§ 10 GSG · GSG · Gewebesicherheitsgesetz
§ 10 Qualitätssicherung
(1) Jede Gewebebank muss ein funktionstüchtiges Qualitätssystem entsprechend dem Stand der Wissenschaften und Technik betreiben, das die aktive Beteiligung der Geschäftsführung und des Personals vorsieht. (2) Jede Gewebebank hat sicherzustellen, dass im Rahmen des Qualitätssystems zumindest Standar…
§ 35 Verwaltungsstrafbestimmungen
…Abs. 2 verfügt oder gegen die Meldepflicht nach § 9 Abs. 4 verstößt, 8. die Anforderungen an ein Qualitätssystem gemäß § 10 Abs. 1 bis 3 nicht einhält oder gegen die Verpflichtung nach § 10 Abs. 4 verstößt, 9. entgegen § 11 Abs…
§ 18 GSG. · GSG. · Güter- und Seilwegegesetz
§ 18 § 18*)
…solchen Bringungsrechtes von der Bestellung des Pfandrechtes für die zu leistende Entschädigung abhängig gemacht oder die Verpflichtung zur Zahlung einer pfandrechtlich sichergestellten Entschädigung gemäß § 10 aufgehoben wird, die erforderlichen Eintragungen in den öffentlichen Büchern zu veranlassen. Der Beibringung einer Pfandbestellungsurkunde, einer Löschungserklärung oder einer sonstigen Urkunde durch die Parteien (§…