GKUFG 1998
Gliederung
II. HAUPTSTÜCK Unfallfürsorge der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck
3. Abschnitt Leistungen
A. Allgemeine Bestimmungen § 25
§ 38 § 38
§ 20 Abs. 1 und 2 ist sinngemäß anzuwenden.
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