§ 82 Inkrafttreten
In Kraft seit 25. Oktober 2005
Up-to-date
Dieses Gesetz tritt mit Beginn der XV. Gesetzgebungsperiode des Steiermärkischen Landtages in Kraft. Die Präsidentin/Der Präsident hat diesen Zeitpunkt in der „Grazer Zeitung – Amtsblatt für die Steiermark“ kundzumachen.
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