(1) Bei Beratung eines Tagesordnungspunktes kann von zwei Abgeordneten unterfertigt der Antrag auf Vertagung oder Zurückverweisung an einen Ausschuss gestellt werden.
(2) Sonstige Anträge zur Geschäftsbehandlung brauchen nicht schriftlich eingebracht zu werden. Sie bedürfen keiner Unterstützung und können von der Präsidentin/vom Präsidenten auch ohne Wechselrede sogleich zur Abstimmung gebracht werden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 8/2012
Rückverweise
GeoLT 2005 · Geschäftsordnung des Landtages Steiermark 2005
§ 57 Redezeit
… 68), Aktuelle Stunde (§ 71). Die Bestimmungen über die Tatsächliche Berichtigung (§ 49), Wortmeldungen zur Geschäftsordnung und Anträge zur Geschäftsbehandlung (§ 52) sowie die Befragung eines Mitgliedes der Landesregierung (§ 69) bleiben von einem Beschluss gemäß Abs. 3 ebenso unberührt. (7) Nach Erschöpfung der Gesamtredezeit…
§ 39 Eröffnung der Sitzung und Mitteilungen
…abgesetzt oder dass ein nicht auf der Tagesordnung stehender Gegenstand als dringlich in Verhandlung genommen wird. Für diesbezügliche Anträge finden die Bestimmungen des § 52 Anwendung. Über alle in einem solchen Fall gestellten Anträge entscheidet das Haus ohne Wechselrede. Durch eine derartige dringliche Behandlung darf die Vorberatung eines Gegenstandes durch…