Enthält ein Wahlkuvert mehrere amtliche Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderates, so sind sämtliche Eintragungen auf diesen amtlichen Stimmzetteln als auf einem von ihnen erfolgt anzusehen. Dies gilt sinngemäß für den Fall, daß ein Wahlkuvert mehrere amtliche Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters enthält. Die Gültigkeit ist nach den §§ 61 bis 64 zu beurteilen.
GemWO 1992 · Gemeindewahlordnung 1992
§ 97 Gültiger und ungültiger Stimmzettel
…und 3, für die Ungültigkeit des Stimmzettels § 64 Abs. 2 und für die Beurteilung mehrerer amtlicher Stimmzettel in einem Wahlkuvert § 65 sinngemäß.…
§ 65 Mehrere amtliche Stimmzettel in einem Wahlkuvert
…§ 65 Mehrere amtliche Stimmzettel in einem Wahlkuvert Enthält ein Wahlkuvert mehrere amtliche Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderates, so sind sämtliche Eintragungen auf diesen amtlichen Stimmzetteln…
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