§ 96 Sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann
In Kraft seit 02. Oktober 2017
Up-to-date
§ 96 Sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann — Bgld. GemO 2003
Rückverweise
Die in diesem Gesetz verwendeten geschlechtsspezifischen Begriffe und Bezeichnungen schließen jeweils die männliche und weibliche Form gleichermaßen ein.
§ 96 Bgld. GemO 2003 · Bgld. GemO 2003 · Burgenländische Gemeindeordnung 2003
§ 96 Sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann
…7. Hauptstück Übergangs- und Schlussbestimmungen § 96 Sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann Die in diesem Gesetz verwendeten geschlechtsspezifischen Begriffe und Bezeichnungen schließen jeweils die männliche und weibliche Form gleichermaßen ein.…