LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Gemeindeordnung 1990III. HAUPTSTÜCK Zuständigkeit und Geschäftsführung der Gemeindeorgane3. Abschnitt Bürgermeister § 58 Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde§ 58
In Kraft seit 13. Juli 2019
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