LandesrechtSteiermarkLandesesetzeSteiermärkische Gemeindeordnung 1967Zweites Hauptstück Wirkungsbereich der Gemeinde, Wirkungskreis und Geschäftsführung der GemeindeorganeIII. Abschnitt Geschäftsführung§ 55

§ 55§ 55

In Kraft seit 15. November 2024
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