LandesrechtOberösterreichLandesesetzeOö. Gemeindeordnung 1990III. HAUPTSTÜCK Zuständigkeit und Geschäftsführung der Gemeindeorgane1. Abschnitt Gemeinderat § 43 Aufgaben§ 55

§ 55§ 55 Geschäftsführung der Ausschüsse

In Kraft seit 01. September 2025
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