LandesrechtSteiermarkLandesesetzeSteiermärkische Gemeindeordnung 1967Zweites Hauptstück Wirkungsbereich der Gemeinde, Wirkungskreis und Geschäftsführung der GemeindeorganeIII. Abschnitt Geschäftsführung§ 50

§ 50 § 50

In Kraft seit 03. Dezember 2019
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