GemO
Gliederung
Zweites Hauptstück Wirkungsbereich der Gemeinde, Wirkungskreis und Geschäftsführung der Gemeindeorgane
I. Abschnitt Wirkungsbereich der Gemeinde
§ 39 § 39
Rückverweise
Der Wirkungsbereich der Gemeinde ist ein eigener und ein vom Bund und vom Land übertragener.
Keine Ergebnisse gefunden