GemBÜG 2014
Gliederung
Abschnitt V Schlussbestimmungen
§ 13 § 13
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
(2) § 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 34/2024 tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.
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