§ 72a Teuerungsprämien — Gem-VBG
In den Kalenderjahren 2022 und 2023 kann die Gemeinde zur Abgeltung der Teuerung Zulagen oder Bonuszahlungen gewähren (Teuerungsprämien).
§ 72a Gem-VBG · Gem-VBG · Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001
§ 72a Teuerungsprämien
…Teuerungsprämien § 72a In den Kalenderjahren 2022 und 2023 kann die Gemeinde zur Abgeltung der Teuerung Zulagen oder Bonuszahlungen gewähren (Teuerungsprämien).…
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